Warum müssen Gebühren bezahlt werden? Wozu wird das Geld verwendet?
Sie stellen eine Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen dar und decken die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen. Ausschließlich Bruttoangaben!
Beitrags- und Gebührensatzung vom 20.12.2005 einschließlich bisheriger Änderungen
Teil 2, § 13 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz
Grundgebühr zur Mengengebühr A + C / Monat | |
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Grundgebühr bis Qn 5 | 6,39 € |
Grundgebühr größer Qn 5 bis Qn 12 | 9,59 € |
Grundgebühr größer Qn 12 bis Qn 20 | 15,98 € |
Grundgebühr größer Qn 20 bis Qn 50 | 25,56 € |
Grundgebühr größer Qn 50 bis Qn 80 | 31,96 € |
Grundgebühr größer Qn 80 | 41,54 € |
Mengengebühren / m³ | |
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Mengengebühr A - zentrale öffentliche Abwasseranlage | 3,08 € |
Mengengebühr B - dezentrale Abwasseranlage | 39,50 € |
Mengengebühr C - abflusslose Gruben | 13,61 € |
Erschwerniszulage D - problemlose Abfuhr gem. § 9 Abs. 12 Abwassersatzung ist nicht möglich | 37,38 € |
Zusatzgebühr E - Leerfahrten | 37,35 € |