Gebühren ab 01.01.2024

Warum müssen Gebühren bezahlt werden? Wozu wird das Geld verwendet?

Sie stellen eine Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen dar und decken die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen. Ausschließlich Bruttoangaben!

Beitrags- und Gebührensatzung vom 20.12.2005 einschließlich bisheriger Änderungen

Teil 2, § 13 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Nenndurchfluss Qn in m³/h bis
oder des Dauerdurchflusses Q3 m3/h bis 
Grundgebühr Qn 1,5 Q3 2,5   6,39 €
Grundgebühr Qn 2,5 Q3 4   6,39 €
Grundgebühr Qn 6 Q3 10   9,59 €
Grundgebühr Qn 10 Q3 16   9,59 €
Grundgebühr Qn 15 Q3 25 15,98 €
Grundgebühr Qn 40 Q3 63 25,56 €
Grundgebühr Qn 60 Q3 100 31,96 €
Grundgebühr Qn 100 Q3 160 41,54 €
     
Mengengebühren / m³ 
Mengengebühr A - zentrale öffentliche Abwasseranlage   2,98 €
Mengengebühr B - dezentrale Abwasseranlage 39,50 €
Mengengebühr C - abflusslose Gruben  13,61 €
   
Erschwerniszulage D - problemlose Abfuhr gem. § 9 Abs. 12 Abwassersatzung ist nicht möglich 37,38 €
Zusatzgebühr E - Leerfahrten 37,35 €

Im Notfall

Im Falle einer Havarie erreichen Sie uns unter folgender Nummer:

0171 / 770 3126


Öffnungszeiten

Mo – Do: 8:30 – 12:00 Uhr
               13:00 – 16:00 Uhr

Fr:            8:30 – 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Besuche außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.