Gebühren ab 01.01.2023

Warum müssen Gebühren bezahlt werden? Wozu wird das Geld verwendet?

Sie stellen eine Gegenleistung für die Benutzung der öffentlichen Abwasseranlagen dar und decken die laufenden Kosten für Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Abwasseranlagen. Ausschließlich Bruttoangaben!

Beitrags- und Gebührensatzung vom 20.12.2005 einschließlich bisheriger Änderungen

Teil 2, § 13 – Gebührenmaßstab und Gebührensatz

Grundgebühr zur Mengengebühr A + C / Monat 
Grundgebühr bis Qn 5   6,39 €
Grundgebühr größer Qn 5 bis Qn 12   9,59 €
Grundgebühr größer Qn 12 bis Qn 20 15,98 €
Grundgebühr größer Qn 20 bis Qn 50 25,56 €
Grundgebühr größer Qn 50 bis Qn 80 31,96 €
Grundgebühr größer Qn 80 41,54 €
Mengengebühren / m³ 
Mengengebühr A - zentrale öffentliche Abwasseranlage   3,08 €
Mengengebühr B - dezentrale Abwasseranlage 39,50 €
Mengengebühr C - abflusslose Gruben  13,61 €
   
Erschwerniszulage D - problemlose Abfuhr gem. § 9 Abs. 12 Abwassersatzung ist nicht möglich 37,38 €
Zusatzgebühr E - Leerfahrten 37,35 €

Im Notfall

Im Falle einer Havarie erreichen Sie uns unter folgender Nummer:

0171 / 770 3126


Öffnungszeiten

Mo – Do: 8:30 – 12:00 Uhr
               13:00 – 16:00 Uhr

Fr:            8:30 – 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Besuche außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.