Beiträge

Warum müssen Beiträge gezahlt werden? Und wozu wird das Geld verwendet?

Sie decken die Kosten für Investitionsmaßnahmen des Zweckverbandes, d. h. die Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlagen, soweit diese nicht durch Fördermittel gedeckt sind. Die Zahlung erfolgt einmalig.

Beitrags- und Gebührensatzung vom 20.12.2005 einschließlich bisheriger Änderungen

Teil 1, § 5 – Beitragssatz / m²

Beiträge  
allgemeiner Beitragssatz brutto 5,15  €
anzuwendender Beitragssatz für ein Vollgeschoss
(Vollgeschossfaktor 0,25 * Beitragssatz 5,15 brutto/m²)
1,29 €
anzuwendender Beitragssatz für zwei Vollgeschosse
(Vollgeschossfaktor 0,40 * Beitragssatz 5,15 brutto/m²)
2,06 €
anzuwendender Beitragssatz für drei Vollgeschosse
(Vollgeschossfaktor 0,55 * Beitragssatz 5,15 brutto/m²)
2,84 €

Im Notfall

Im Falle einer Havarie erreichen Sie uns unter folgender Nummer:

0171 / 770 3126


Öffnungszeiten

Mo – Do: 8:30 – 12:00 Uhr
               13:00 – 16:00 Uhr

Fr:            8:30 – 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Besuche außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.